Zweck und Aufgaben des Vereins
aus unserer Vereinssatzung
§2
(1) "Der Zweck des Vereins ist es Personen im Rahmen des Sanitätsdienstes und des
Katastrophenschutzes zu unterstützen."
(2) Die "Aufgaben des Vereins sind die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, des Katastrophen- und
Zivilschutzes, der Volks- und Berufsbildung, sowie die Förderung der Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen. "

"Die Aufgaben und der Vereinszweck werden insbesondere verwirklicht durch..."

"Informations- und Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung;"

"Teilnahme am Rettungsdienst
und am erweiterten Rettungsdienst bei Großschadenslagen durch
die hierzu bezogenen und verwandten Tätigkeiten, die nicht den gemeinnützigen Charakter des
Vereinszwecks ändern;
die Aufstellung, Unterhaltung und Bereitstellung von Kontingenten oder Teilkontingenten (z.B.
Schnelleinsatzgruppen)
für den Katastrophenschutz und Großschadenslagen
auf der Grundlage von Bundes- und Landeskatastrophenschutzgesetzen;"
"Die (fachspezifische) Aus-/ Fortbildung und den Einsatz in Erster Hilfe, im Sanitäts- und
Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe
jeder Art; [...]
Die Kontaktpflege zu allen, im Rettungsdienst, Krankentransport und Katastrophenschutz tätigen
Organisationen
zur Stärkung der 'Rettungskette'
und zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Beteiligten im Katastrophenschutz und bei Großschadenslagen; "
